Sachverständigentätigkeit


Das Gericht oder die Staatsanwaltschaft können den Steuerberater mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragen. So kann der Steuerberater z.B. im Rahmen eines Insolvenzverfahrens für das Insolvenzgericht als Sachverständiger tätig werden, indem er die Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage des betroffenen Unternehmens, deren Ursachen sowie die künftige Entwicklung des Betriebs beurteilt und ein entsprechendes Gutachten für das Gericht erstellt. Das Gericht erhält auf diesem Wege einen umfassenden Überblick über den Tatsachenstoff. Eine weitere gutachterliche Tätigkeit des Steuerberaters kann die Prüfung des Insolvenzplanes im Auftrag des Insolvenzgerichtes sein. Durch die Hinzuziehung des Steuerberaters ist das Insolvenzgericht in der Lage, ohne eigene betriebswirtschaftliche Spezialkenntnisse die Qualität des Insolvenzplanes zu beurteilen und über eine Bestätigung oder Ablehnung zu entscheiden.

Der Steuerberater kann auch von privater Seite mit der Erstellung eines betriebswirtschaftlichen Gutachtens beauftragt werden. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn ein in Schwierigkeiten geratenes Unternehmen den Steuerberater damit beauftragt, ein Gutachten hinsichtlich der Sanierungsfähigkeit zu erstellen. Genauso kann der Steuerberater als Sachverständiger für Kreditinstitute tätig werden, indem er in seinem Gutachten eine Einschätzung über die Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage und die zu erwartende wirtschaftliche Entwicklung des Kreditnehmers abgibt.