Tätigkeit als Schiedsrichter oder Schiedsgutachter


Im Vergleich zu einem Gerichtsverfahren hat das Schiedsverfahren - genauso wie auch die Mediation - den insbesondere im Wirtschaftsrecht wesentlichen Vorteil, dass es absolut vertraulich und nicht öffentlich ist. Für die Einsetzung des Steuerberaters als Schiedsrichter spricht seine fundierte wirtschaftswissenschaftliche Ausbildung sowie seine berufsrechtliche Verpflichtung zur Unabhängigkeit, Eigenverantwortlichkeit und Verschwiegenheit. Aufgabe des Schiedsrichters ist es, durch Schiedsspruch oder Vergleich die Beendigung einer streitigen Auseinandersetzung zwischen den Parteien herbeizuführen. Im Rahmen des erzielten Vergleichs oder des Schiedsspruches erhalten die Parteien einen vollstreckbaren Titel. Hierdurch wird die internationale Durchsetzbarkeit der Ansprüche erleichtert. Das Schiedsverfahren ist im Vergleich zum staatlichen Gerichtsverfahren von kurzer Dauer und mit geringeren Kosten verbunden.

Der Schiedsgutachter hat die Aufgabe, über eine streiterhebliche Vorfrage durch Abgabe eines Gutachtens zu entscheiden. An das Ergebnis der gutachterlichen Stellungnahme sind die Parteien gebunden. Aufgrund seiner fachlichen Kompetenz auf dem Gebiet der Wirtschaftswissenschaften ist gerade der Steuerberater geeignet, die Funktion des Schiedsgutachters zu übernehmen.