Steuerberaterprüfung

Die Steuerberaterkammer übernimmt zum 01.01.2009 die Organisation der Steuerberaterprüfung.  

Die Steuerberaterkammern haben sich darauf geeinigt, die Frist zur Stellung des Antrages auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung (§ 1 Abs. 2 Satz 1 DVStB) auf den 30. April eines jeden Jahres festzulegen und die Frist zur Zahlung der Prüfungsgebühr (§ 39 Abs. 2 Satz 1 StBerG) auf den 31. Juli eines jeden Jahres festzulegen.

Zulassung

Prüfungsverfahren

Formulare und Termine

Zulassung zur Steuerberaterprüfung bzw. Eignungsprüfung 

Für Anträge zur Zulassung zur Steuerberaterprüfung bzw. Eignungsprüfung und Anträge auf verbindliche Auskunft sowie Befreiung von der Steuerberaterprüfung benutzen Sie bitte das jeweilige Formular: 

·         Antrag auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung 

·         Zulassung zur Steuerberaterprüfung - Arbeitgeberbescheinigung

·         Antrag auf Zulassung zur Eignungsprüfung 

·         Antrag auf verbindliche Auskunft § 38 a StBerG

·         Antrag auf Befreiung von der Steuerberaterprüfung


Alternativ können Sie jetzt die Formulare auch online über das  Antragsportal der Steuerberaterkammern einreichen.


Bitte beachten Sie auch unsere Merkblätter zur Steuerberaterprüfung und zur Eignungsprüfung sowie unsere amtliche Bekanntmachung betreffend die Zulassung zur Steuerberater- und Eignungsprüfung. 

Termine der Steuerberaterprüfung  

Folgende Termine sind bisher für den schriftlichen Teil der Steuerberaterprüfung vorgesehen:    

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Steuerberaterprüfung 2025:

07. – 09. Oktober 2025


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Steuerberaterprüfung 2026:

06. – 08. Oktober 2026


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Steuerberaterprüfung 2027:

05. – 07. Oktober 2027


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Steuerberaterprüfung 2028:

10. – 12. Oktober 2028


 

Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder über den Termin der schriftlichen Steuerberaterprüfung 2025 und die hierfür zugelassenen Hilfsmittel