Rechtsgrundlage für die Errichtung, Organisation und Tätigkeit der Steuerberaterkammern sind die §§ 73 ff. des Steuerberatungsgesetzes.

Die Steuerberaterkammern haben die Aufgabe, die beruflichen Belange der Gesamtheit der Mitglieder zu wahren und die Erfüllung der beruflichen Pflichten zu überwachen.

Den Steuerberaterkammern obliegt desweiteren unter anderem die durch Gesetz zuge-wiesene Aufgabe, bei Verstößen gegen das Steuerberatungsgesetz und das Gesetz  
gegen den unlauteren Wettbewerb tätig zu werden.

Den Abmahnbericht der Steuerberaterkammer Brandenburg für das Jahr 2006 zur Kenntnis.

Abmahnbericht 2006